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Sanktionen Nur 0,8 Prozent der Bürgergeld-Empfänger in Sachsen-Anhalt bekommen Leistungen gekürzt

Die Bürgergeld-Debatte dreht sich oft um „Totalverweigerer“. Zahlen zeigen: Nur ein Bruchteil der Leistungs-Empfänger in Sachsen-Anhalt verletzt ihre Pflichten und bekommt Abzüge.

Von Robert Gruhne 24.09.2024, 17:27
Die Jobcenter sind für das Bürgergeld zuständig.
Die Jobcenter sind für das Bürgergeld zuständig. Foto: IMAGO/Steinach

Magdeburg - Einer von 100 Bürgergeld-Empfängern bekommt in Sachsen-Anhalt weniger Leistungen, weil er eine Pflichtverletzung begangen hat. Das kann zum Beispiel die Weigerung sein, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen. Im April 2024 waren die Leistungen von 1.049 Personen gemindert, was 0,8 Prozent der insgesamt 128.170 Bürgergeld-Empfänger ausmacht.

Die Linke im Landtag sieht durch die Zahlen Vorurteile ausgeräumt. „99 Prozent aller Bürgergeld-Empfänger wirken mit und liegen nicht auf der faulen Haut. Die riesige Mehrheit bemüht sich darum, auf eigenen Beinen zu stehen“, teilt Fraktionschefin Eva von Angern mit. Die Politikerin fordert „gut bezahlte Jobs statt polemische Debatten“. Die Linke hatte eine Kleine Anfrage zum Bürgergeld an die Landesregierung gestellt. Die Zahlen stammen von der Bundesagentur für Arbeit.

Bis zu 30 Prozent weniger Bürgergeld bei Pflichtverletzung

Das SPD-geführte Arbeitsministerium schreibt in der Antwort auf die Anfrage, dass von den Sanktionen eine präventive Wirkung ausgehe. Das Instrument sei deshalb geeignet, mehr Bürgergeld-Empfänger in Beschäftigung zu bekommen, „auch wenn es tatsächlich selten angewendet wird“.

Für Pflichtverletzungen drohen temporär bis zu 30 Prozent Abzug. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2019 entschieden, dass eine Kürzung von 60 oder 100 Prozent unzulässig ist.