Pflegebedarf Bürokratie lähmt Kliniken im Land
Sachsen-Anhalts Krankenhäuser beklagen, dass Ärzte und Pflegekräfte mehr Zeit am Computer als am Patienten verbringen müssen.
Magdeburg l Seit 1. Januar müssen Sachsen-Anhalts 48 Krankenhäuser in pflegeintensiven Bereichen nachweisen, dass sie Personaluntergrenzen einhalten. So hat es Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) festgelegt. Die Auflagen gelten für Geriatrie (Altersmedizin), Intensivmedizin, Unfallchirurgie und Kardiologie (Herzmedizin). In der Intensivpflege etwa dürfen auf einen Pfleger tagsüber maximal 2,5 Patienten kommen, nachts 3,5. Bei Verstößen drohen saftige Strafen.
Ein halbes Jahr nach der Reform erfüllten in einer Probe „96 Prozent der Stationen in 800 Kliniken die Vorgaben“, sagte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, gestern bei einer Tagung in Halle. Es werde ein gigantischer Aufwand betrieben, um wenige Krankenhäuser mit Unterschreitungen auszumachen. „96 Prozent positive Erfüllungsquote rechtfertigen keinen 100-prozentigen Bürokratieaufwand.“
Gösta Heelemann, Geschäftsführer der Landeskrankenhausgesellschaft, sprach von „ausuferndem Kontrollwahn“: Dadurch, dass die Häuser Nachweise für jede einzelne Schicht führen müssen, würden bis zu 30 Prozent des Personals für Bürokratie gebunden. „Die Leute fehlen bei den Patienten.“ Kliniken hätten Patienten wegen der Quoten bereits ablehnen müssen.
Die Regeln kämen zur Unzeit: Während starke Jahrgänge von DDR-Pflegekräften derzeit in Rente gehen, kämen durch geburtenschwache Jahrgänge kaum neue Pfleger nach. „Einerseits fordert der Staat höhere Qualität, auf der anderen Seite entzieht man uns in Zeiten steigenden Pflegebedarfs das immer knapper werdende Personal.“
Tatsächlich kamen laut Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen schon 2017 nur noch 44 potenzielle Bewerber auf 100 Krankenpflegerstellen in Sachsen-Anhalt. Gleichzeitig sank die Absolventenzahl zwischen 2014 und 2016 stetig – von 434 auf 366. Laut Arbeitsagentur zeichnet sich im Land ein Fachkräftemangel in der Krankenpflege ab. Bei Altenpflegern ist er längst da.
Ausgangspunkt für die Lage ist ein Streit zwischen Kliniken und dem Spitzenverband der Krankenkassen (GKV). Beide Seiten hatten im Juli 2018 den Auftrag bekommen, sich im Sinne des Patientenschutzes auf Personaluntergrenzen für einzelne Klinikbereiche zu verständigen, einigten sich aber nicht. Spahn legte die Regeln dann selbst fest.
Auch aktuell streiten GKV und Kliniken. Verhandlungen haben beide Seiten gerade für gescheitert erklärt. Diesmal geht es um die Ausweitung der Personalquoten auf die Neurologie. Die Kassen fordern auch hier klare Untergrenzen, die Kliniken lehnen sie ab. Krankenhausgesellschaft, Gewerkschaft Verdi und Pflegerat wollen Spahn jetzt ein Alternativkonzept vorlegen. Fest steht bereits: Die Dokumentationspflicht für jede Schicht wird darin entfallen.