Kritik an Kommunalverfassung "Stadt Loburg" statt "Möckern Ortsteil Loburg"?
Vor wenigen Tagen vermeldete die Landesregierung, dass eingemeindete Kommunen sich ihren einstigen Titel "Stadt" zurückholen können. Auch in Loburg will man das alte "Stadtrecht" wieder beantragen.
Loburg/Möckern l Als die Einheitsgemeinde Möckern mit 27 Ortschaften als Folge einer umfassenden Eingemeindungsaktion des Landes Sachsen-Anhalts vor einigen Jahren Gestalt annahm, da verloren zwei Städte ihr seit Jahrhunderten angestammtes Stadtrecht: Die einstige Stadt Möckern trat das Recht an die neue Einheitsgemeinde gleichen Namens ab, und die Stadt Loburg verwirkte mit der Eingemeindung nach Möckern im Jahr 2007 ihr Stadtrecht.
Irgendwie jedenfalls. Denn bis heute herrschen unterschiedliche Ansichten darüber, ob Möckern und Loburg nun ihr Stadtrecht tatsächlich aufgegeben haben oder nicht.
Nun verkündete die Landesregierung, dass es den Kommunen wieder möglich sein soll, den Titel "Stadt" im Ortsnamen zu tragen. Allerdings ändert sich damit nicht der Status der eingemeindeten Kommunen. Es ist eher so etwas wie Balsam auf die geschundene Stadtwürde.
Das weiß man auch in Loburg und dennoch war das Thema eines der ersten überhaupt in der konstituierenden Sitzung in Loburg. Ein Beschluss soll schon für die nächste Sitzung vorbereitet werden, waren sich die neuen Räte einig. Der entsprechende Antrag muss bei der Kommunalverwaltung eingereicht werden. Im Falle einer Zustimmung müsste nach Einschätzung des Stadtbürgermeisters Frank von Holly lediglich die Hauptsatzung geändert werden.
In der Ortschaft Möckern braucht man sich solchen Überlegungen gar nicht erst hinzugeben. Denn weil die Möckeraner Stadträte damals darauf bestanden hatten, dass die neue Einheitsgemeinde den Namen "Stadt Möckern" tragen soll, bleibt die Ortschaft das was sie ist. Nämlich ein Ortsteil ihrer selbst.
Dazu heißt es in der seit diesem Monat geltenden Kommunalverfassung: "Ortsteilen, die vor einer Gebietsänderung als ehemalige Gemeinden die Bezeichnung Stadt geführt hatten, kann die Kommunalaufsichtsbehörde auf Antrag der Gemeinde, des Ortschaftsrates oder des Ortsvorstehers das Recht verleihen, diese Bezeichnung wieder führen zu dürfen. Dies gilt nicht, wenn der Name des Ortsteils mit dem der Gemeinde identisch ist und diese bereits die Bezeichnung Stadt führt."
Bliebe die Frage der möglicherweise entstehenden Kosten. Schließlich könnte Loburg den Wunsch äußern, neue Ortseingangsschilder anbringen zu wollen. Dazu sagte auf Volksstimme-Nachfrage der Stadtbürgermeister Frank von Holly: "Die eventuell entstehenden Kosten für neue Ortseingangsschilder rund um die Ortschaft Loburg müsste die Straßenmeisterei übernehmen."
Schon an anderer Stelle hatte Möckerns Stadtbürgermeister die neue Kommunalverfassung als Augenwischerei kritisiert: "Der Ortschaftsrat kann sich jetzt zwar ohne Beteiligung des Stadtrats wieder Stadt nennen, ohne dass damit irgendwelche Rechte verbunden wären. Andererseits will die Landesregierung bis 2019 in Orten mit weniger als 300 Einwohnern die Ortschaftsräte ganz abschaffen. Und das wird der Stadtrat nicht verhindern können, selbst wenn er die Ortsräte weiter haben möchte."