Urteil Harzer Ameos-Mitarbeiter siegen
Ein Rechtsstreit mit Ameos in Halberstadt hat nun ein glückliches Ende für die Kläger gefunden.
Halberstadt l Frohe Botschaft für zahlreiche Beschäftigte im Ameos-Klinikum Halberstadt: Richter des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt haben am Mittwoch in mehreren seit Jahren währenden Rechtsstreiten abschließende Urteile gefällt. Laut Gerichtssprecherin sind sie der Kernforderung der klageführenden Arbeitnehmer gefolgt. Deren Forderungen nach Entlohnung gemäß dem bestehenden Haustarifvertrag seien berechtigt. Gleichwohl bleiben Konsequenzen der Entscheidung im Detail zunächst offen, denn die Verantwortlichen in der Ameos-Geschäftsleitung in Halberstadt oder auf Regionalebene in Aschersleben waren für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Dreh- und Angelpunkt der vor Gericht ausgefochtenen Konflikte war der 2006 zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat für den Klinik- standort Halberstadt abgeschlossene Haustarifvertrag. Dieser sieht laut Betriebsrat 97 Prozent des jeweiligen Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst auf Basis einer 35-Stunden-Woche vor. Die vereinbarten automatischen Steigerungen habe die Geschäftsleitung 2014 einseitig ausgesetzt, was zahlreiche Klagen seitens der Beschäftigten nach sich gezogen habe.
Gestern urteilte der 5. Senat des BAG in 16 Fällen. Laut BAG-Sprecherin wurden die Zahlungsansprüche der Kläger wie in den Vorinstanzen bestätigt. Lediglich in Einzelfällen, wo es um spezielle Details oder in die Zukunft gerichtete Anträge gegangen sei, hätten die Richter anders entschieden. So auch der Tenor des Ameos-Betriebsrats in Halberstadt nach diesem letztinstanzlichen Urteil: „Der Tarifvertrag von 2006 besteht und ist hinsichtlich der Steigerungen dynamisch angelegt.“ Nun müsse abgewartet werden, wie die Geschäftsleitung auf die BAG-Urteile reagiere.