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Justizvollzugsanstalten Warum Sachsen-Anhalts Gefangene seit Januar enger zusammenrücken müssen

Seit dem 1. Januar besteht ein Rechtsanspruch von Gefangenen auf Einzelunterbringung. 54 Doppelhafträume wurden deshalb aufgelöst. Das bleibt landesweit nicht ohne Folgen.

Von Matthias Fricke 02.02.2025, 16:31
Einer von 33 Doppelhafträumen in der JVA Burg. Hier bei einer Razzia im vergangenen Jahr.
Einer von 33 Doppelhafträumen in der JVA Burg. Hier bei einer Razzia im vergangenen Jahr. Foto: Matthias Fricke

Magdeburg. - Seit 1. Januar haben Strafhäftlinge in Sachsen-Anhalt Anspruch auf eine Einzelunterbringung. Für die Justiz ist das eine Herausforderung, denn die dafür dringend benötigte Erweiterung in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Volkstedt (Mansfeld-Südharz) fehlt noch bis 2028 und für den in Halle-Tornau geplanten JVA-Neubau, der einmal die beiden maroden Haftanstalten in Halle ersetzen soll, ist der erste Spatenstich längst nicht abzusehen.