Urteil der Verfassungsrichter Länder uneinig bei Polizeikosten für Fußball
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind die Länder am Zug: Müssen die Fußballclubs künftig überall die Kosten für Polizeieinsätze bei Risikospielen tragen?
Berlin - Bei der heiklen Frage der Beteiligung der Fußball-Proficlubs an den Polizeikosten für Hochrisikospiele sind die Bundesländer gespalten. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Weg für die Weitergabe der Zusatzausgaben für die Einsätze endgültig frei gemacht hatte, drängen die meisten Länder-Innenminister nun jedoch auf eine schnelle bundeseinheitliche Regelung.
Offen für eine Kostenbeteiligung der Clubs
Bremen: Der Stadtstaat hatte den Streit durch seine Gebührenordnung ausgelöst. Mehr als drei Millionen Euro wurden Werder Bremen schon in Rechnung gestellt. Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) drängt auf eine bundesweite Fondslösung.
Niedersachsen: Sollte sich das Gewaltproblem in den Stadien nicht lösen, werde das Land nicht umhinkommen, Gebühren zu erheben, sagte Innenministerin Daniela Behrens (SPD).
Hamburg: Die SPD-Regierungsfraktion sieht sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt und spricht sich für die Einrichtung eines bundesweiten Polizeikosten-Fonds aus.
Rheinland-Pfalz: Das Land hält sich laut Innenminister Michael Ebling (SPD) die Möglichkeit offen, seine Bundesliga-Vereine an den Polizeikosten zu beteiligen. Das Land ist grundsätzlich gewillt, eine Gebührenordnung zu schaffen, wünscht sich aber eine bundeseinheitliche Lösung.
Saarland: Innenminister Reinhold Jost (SPD) will einen Flickenteppich vermeiden und die Frage mit den anderen Bundesländern einheitlich regeln. Jost macht sich für die Einführung eines Polizeikosten-Fonds stark, in den die Veranstalter gestaffelt einzahlen.
Gegen eine Kostenbeteiligung der Vereine
Bayern: Ministerpräsident Markus Söder will die Fußballvereine nicht für die Kosten von Polizeieinsätzen zur Kasse bitten. Der Freistaat werde „da keinen Zwang machen“, versicherte der CSU-Chef.
Berlin: Innen- und Sportsenatorin Iris Spranger (SPD) hält an ihrer Ablehnung fest. Es gab aber auch andere Töne aus der schwarz-roten Koalition.
Brandenburg: Das Land plant derzeit keine Beteiligung der Vereine. Innenministerin Katrin Lange (SPD) sieht den oftmals sehr hohen Mehraufwand für den Polizeieinsatz selbst als Hauptproblem.
Nordrhein-Westfalen: Das Land will seine Fußballclubs weiter nicht an den Polizeikosten beteiligen. Für Sicherheit und Ordnung zu sorgen, sei ein Versprechen des Staates an seine Bürger, erklärte Innenminister Herbert Reul (CDU).
Noch keine klare Linie
Baden-Württemberg: Das Land will erst das Urteil prüfen. Innenminister Thomas Strobl (CDU) legt seine Priorität vorerst weiter auf die sogenannten Stadionallianzen. Dabei arbeiten Polizei, Kommunen, Vereine und Fanorganisationen zusammen.
Hessen: Innenminister Roman Poseck (CDU) sieht jetzt die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung, aber keine Verpflichtung dazu. Das Land strebt ein bundesweit einheitliches Vorgehen an.
Mecklenburg-Vorpommern: Innenminister Christian Pegel (SPD) sieht das Urteil nicht als „einfache Blaupause für alle zukünftigen Situationen“. Er will das Gespräch mit der Spitze von Hansa Rostock suchen und strebt eine gemeinsame Lösung mit den anderen Ländern an.
Sachsen: Innenminister Armin Schuster (CDU) will Konsequenzen aus dem Urteil erst mit dem sächsischen Fußballverband besprechen.
Sachsen-Anhalt: Das Land will die Entscheidungsgründe des Bundesverfassungsgerichts sorgfältig auswerten. Erst danach könne eine weitergehende Bewertung erfolgen, hieß es vom Innenministerium. Darüber hinaus stehe Sachsen-Anhalt länderübergreifenden Abstimmungen offen gegenüber.
Schleswig-Holstein: Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) befürwortet ein bundesweites Vorgehen, sieht ihr Land aber bei dem Thema nicht im Fokus. In den oberen drei Spielklassen ist nur Holstein Kiel vertreten.
Thüringen: Die neue CDU-geführte Landesregierung hat noch keine Entscheidung in der Frage der Kostenbeteiligung getroffen, strebt aber eine bundeseinheitliche Lösung an.