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Arzt muss vor Schönheits-OP eingehend über Risiken aufklären

06.08.2012, 11:28

Berlin - Wer schön sein will, muss dem Volksmund nach zwar leiden - Schmerzen nach einer verfuschten Schönheits-OP oder mangelhafte Nachsorge rechtfertigt das aber nicht. Auch plastische Chirurgen müssen ihre Patienten über die Risiken des Eingriffs aufklären.

Patienten sollten vor einer Schönheitsoperation hellhörig werden, wenn der Arzt mit dem Eingriff verbundene Gefahren herunterspielt. Zwar begibt sich der Patient in der Regel freiwillig unters Messer, er muss die Risiken dieses Eingriffs aber genauso kennen wie bei einer medizinisch notwendigen Operation. Unseriöse "Schönheitschirurgen" verharmlosten die Risiken eines Eingriffs, warnt die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) in einem Leitfaden für das Beratungsgespräch vor einer Schönheits-OP. Hintergrund sei die Sorge, der Patient könne von der Behandlung Abstand nehmen.

Ein seriöser Arzt werde dagegen gegebenenfalls von einem Eingriff abraten oder sich sogar weigern, ihn vorzunehmen. Gesetzlich vorgeschrieben sei bei ästhetisch-plastischen Operationen, dass der Mediziner den Patienten besonders aufklärt - auch über alternative Behandlungsmethoden - und ihm eine lange Bedenkzeit einräumt. Erst nach dem Gespräch könne ein Termin für den Eingriff vereinbart werden. Eine Aufklärung am Vorabend der OP sei in der Regel zu kurzfristig.

Für Patienten kann es außerdem sinnvoll sein, den Arzt nach seiner fachlichen Qualifikation für plastische Chirurgie zu fragen. Ein Hinweis kann die Mitgliedschaft in einer Fachgesellschaften wie der DGÄPC, der Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen oder Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen sein. Sie setzen dafür laut ihren Satzungen eine in Deutschland erworbene Facharztausbildung für Plastische beziehungsweise Ästhetische Chirurgie voraus, die in der Regel sechs Jahre dauert.

Vor dem Berliner Amtsgericht muss sich an diesem Montag (6. August) ein Arzt wegen mehrfacher Körperverletzung verantworten. Nach Fehlern bei Schönheitsoperationen oder unsachgemäßer Nachsorge sollen vier Patientinnen bleibende Schäden erlitten haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Arzt nicht über eine Ausbildung in plastischer Chirurgie verfügte.