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Briefwahl abgelehnt Stendalerin frustriert: Stadt lässt ihrem kranken Mann keine Wahl

Die Stendalerin Irmtraud Warratz ist verzweifelt und wütend. Die Briefwahl für ihren Ehemann mit Pflegestufe IV wird von der Stadtverwaltung immer wieder abgelehnt.

Von Anna Lisa Oehlmann Aktualisiert: 21.02.2025, 10:22
Wer für eine pflegebedürftige Person Wahlunterlagen für die Bundestagswahl in Stendal beantragt, braucht zusätzliche Nachweise wie beispielsweise eine Generalvollmacht.
Wer für eine pflegebedürftige Person Wahlunterlagen für die Bundestagswahl in Stendal beantragt, braucht zusätzliche Nachweise wie beispielsweise eine Generalvollmacht. Foto: Anna Lisa Oehlmann

Stendal. - „Ich werde die Wahlunterlagen zerreißen“, sagt Irmtraud Warratz. In der Stimme der Stendalerin liegen Wut, Verzweiflung und Trauer. Sie wollte ihrem an Parkinson erkrankten Mann ermöglichen, seine Stimme bei der Bundestagswahl per Brief abzugeben. Denn der Mann mit Pflegestufe IV kann nicht mehr selbst schreiben. Doch die Stadtverwaltung schickte die fertig ausgefüllten Wahlunterlagen zurück an den Absender.