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Rund um den letzten Willen

03.12.2011, 04:26

Ist ein handschriftliches Testament genauso wirksam wie eines vom Notar? Worauf muss ich beim Verfassen achten? Kann ich das Testament zu Hause aufbewahren oder ist es besser, es bei einer amtlichen Stelle zu hinterlegen?

Die Fragen von Volksstimme-Lesern beantwortet Marlies Lehmann, Notarin in Hettstedt: Ein wirksames Testament kann auch eigenhändig errichtet werden. Es muss von der ersten bis zur letzten Zeile mit der Hand geschrieben und unterschrieben werden und sollte das Datum enthalten. Selbstverständlich können Sie das Testament auch bei sich zu Hause aufbewahren. Eine Hinterlegung des Testaments beim Amtsgericht ist allerdings dringend zu empfehlen, um zu verhindern, dass das Testament nach Ihrem Tod gar nicht aufgefunden oder sogar vernichtet wird.

Bitte beachten Sie: Das deutsche Erbrecht kennt viele Fallstricke. Gut gemeinte handschriftliche Verfügungen werfen im Nachhinein oft Fragen und Probleme auf, an die der juristische Laie nicht denkt.

Wirklich sehr gut beraten ist deshalb derjenige, der sein Testament in notarieller Form errichtet. Der Notar berät im Zuge der Errichtung eines solchen umfassend und erarbeitet ein juristisch exakt formuliertes, auf den Einzelfall abgestimmtes Testament, das Zweifel ausschließt und Streit vermeidet.

Dieses wird beim Amtsgericht hinterlegt. So ist sichergestellt, dass es im Erbfall auch gefunden wird. Und es gibt noch einen Unterschied: Das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer in Berlin nimmt am 1. Januar 2012 den Betrieb auf. Ein notarielles Testament wird dort stets registriert, um die Eröffnung im Erbfall zu beschleunigen.

Im Internet: www.notarkammer-sachsen-anhalt.de