Verbraucherzentrale Überweisung statt Einzugsermächtigung?
Halle (rgm). Viele Kunden des Energieversorgers TelDaFax haben die Mitteilungen erhalten, dass das vereinbarte Lastschrifteinzugsverfahren beendet werde. Die Bankeinzüge würden vom Konto der Kunden nicht mehr durchgeführt, diese sollen die fälligen Beträge stattdessen nun selbst überweisen.
Betroffene Verbraucher berichten auch von Mahnungen, die sie von TelDaFax erhalten haben. Weil Zahlungen nicht eingegangen sein sollen, werden Inkassoverfahren angedroht und auf die Berechtigung zur Sperrung des Anschlusses hingewiesen.
"Hier stellt TelDaFax die Rechts- und Vertragslage auf den Kopf", so Gabriele Emmrich, Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Nicht TelDaFax hat das Recht, das Lastschriftverfahren einzustellen, sondern allenfalls der Kunde könnte seine erteilte Einzugsermächtigung widerrufen. Denn die Kunden haben den Anbieter jederzeit widerruflich ermächtigt, fällige Beträge aus dem Vertragsverhältnis vom Konto im Lastschriftverfahren einzuziehen. Damit ist TelDaFax für den fristgerechten Einzug der Forderung verantwortlich.
Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin, dass TelDaFax ohne Zustimmung der Kunden nicht berechtigt ist, den Vertrag einseitig zu ändern. Wer mit der Änderung der Zahlungsweise nicht einverstanden ist, kann den Vertrag zumindest zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit ordentlich kündigen.
Das Verfahren beim Lastschrifteinzug und der jetzt geforderten Überweisung unterscheidet sich erheblich: Per Lastschrift eingezogene Beträge können bis zu sechs Wochen nach Rechnungsabschluss über die Bank zurückgebucht werden. Bei einer Überweisung hat man keine Möglichkeit, unberechtigte Zahlungen über die Bank korrigieren zu lassen.