Nutzer muss oft bis Ende des Vertrages zahlen Wenn der DSL-Anschluss nicht mit umziehen kann
Halle ( phb ). Oft stehen Verbraucher, die ihre Wohnung oder ihren Wohnort wechseln, vor der Frage, was passiert mit den Telekommunikationsverträgen ? Einen Telefonanschluss umzumelden, ist das kleinste Problem. Gegen Zahlung einer " Wechselgebühr " ist das machbar.
Schwieriger gestaltet es sich beim Internetanschluss. Fällt ein Umzug in die Vertragslaufzeit und bietet der bisherige DSL-Anbieter am neuen Wohnsitz DSL an, wird der Vertrag auf den neuen Standort umgestellt. Ist das nicht möglich, hat der Provider Recht, wenn er mitteilt, dass ein Umzug keine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Dann muss der Verbraucher bis zum Ende der Vertragslaufzeit die Kosten tragen oder eine Abstandssumme leisten. Der Fakt Umzug allein ist kein Grund für eine vorzeitige Beendigung des Vertrages – so die Rechtsprechung.
Wenn zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses allerdings nicht bekannt war, dass während der Vertragslaufzeit ein Umzug ansteht, muss nach Auffassung der Verbrauchzentrale Sachsen-Anhalt zumindest in den Fällen, in denen der Umzug berufsbedingt oder aus familiären Gründen erfolgt, im Einzelfall eine Interessenabwägung für beide Vertragsparteien stattfinden. Betroffene müssen dann die dringenden Gründe erläutern und gegebenenfalls nachweisen. Die Rechtsprechung zu dieser Thematik ist nicht einheitlich. Für betroffene Verbraucher stellt sich die Frage, ob er das Prozessrisiko eingeht oder die Abstandssumme zahlt.