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Gerichtsprozess Angeln ohne Schein: Schwarzangler aus Schönebeck muss Geldstrafe zahlen

Ein Mann aus Schönebeck soll ohne Angelschein in der Elbe gefischt haben. Das brachte ihm keinen großen Fang ein, aber auf die Anklagebank des Schönebecker Amtsgerichts.

Von Paul Schulz 18.10.2023, 16:15
Ein 22-jähriger Schönebecker ist wegen Wildfischerei beziehungsweise Schwarzangeln im Amtsgericht von Schönebeck verurteilt worden.
Ein 22-jähriger Schönebecker ist wegen Wildfischerei beziehungsweise Schwarzangeln im Amtsgericht von Schönebeck verurteilt worden. Foto: dpa

Schönebeck. - Ein 22-jähriger Mann aus Schönebeck ist im Amtsgericht der Elbestadt wegen Fischwilderei angeklagt. Ein Fisch zappelte bei dem Mann zwar nicht am Angelhaken, er jedoch ist den Behörden ins Netz gegangen. Laut Staatsanwaltschaft hat der Angeklagte im Mai dieses Jahres in der Elbe nahe der Haberlandbrücke geangelt, obwohl er weder einen Fischerei- beziehungsweise Anglerschein noch das notwendige Fischereiausübungsrecht besaß.