Gefahrenabwehr oder nicht Wurde in Hecklingen ein Nest des Rotmilans beseitigt?
Der Kreis untersucht eine Baumfällung. Wenn sich die Vernichtung eines Horstes bewahrheitet, gibt es eine Anzeige.
17.04.2025, 15:00

Hecklingen. - Mit den zahlreichen gefällten Pappeln am Ende der Schunkelstraße in Hecklingen befasst sich nun die Kreisverwaltung. Ein wachsamer Bürger hatte sie darauf aufmerksam gemacht, dass die Arbeiten während der Vogelschutzzeit erfolgt sind, die laut Bundesnaturschutzgesetz in jedem Jahr am 1. März beginnt und am 30. September endet. In dieser Brutzeit für die Vögel dürfen Bäume nicht gefällt und Büsche sowie Hecken nicht zurückgeschnitten werden. Eine Ausnahme vom Baumfällen gibt es nur dann, wenn diese umzustürzen drohen.