Straßenbau Eine von zwei Klagen gegen Ortsumgehung Flöha zurückgenommen
Die Pläne für ein letztes Teilstück der Ortsumgehung Flöha stehen beim Bundesverwaltungsgericht auf den Prüfstand. Ein Kläger zog in der mündlichen Verhandlung zurück.
![Das Bundesverwaltungsgericht hat über Klagen gegen den Straßenbau verhandelt. (Archivbild)](https://bmg-images.forward-publishing.io/2025/02/11/dab57b2e-5033-4b35-82d1-bdc499f23f70.jpeg?w=1024&auto=format)
Leipzig/Flöha - Im Streit um den Bau des letzten Teils der Ortsumgehung Flöha hat ein Grundstücksbesitzer seine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht zurückgenommen. Zuvor hatten die Richter deutlich gemacht, dass sie die Klage des Geschäftsführers einer Spitzen- und Gardinenfabrik für unbegründet halten. Der Fall wurde am Dienstag verhandelt.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig muss nun noch über die Klage von zwei Naturschutzverbänden gegen die Genehmigung des Straßenbaus entscheiden. Sie rügen unter anderem Verstöße gegen das Arten- und Klimaschutzrecht und sehen Fehler bei der Trassenwahl.
Die rund 1,7 Kilometer lange Straße soll über das Flöhatal führen. Dazu ist auch der Bau einer knapp 600 Meter langen Brücke vorgesehen. Wann die Bundesrichter eine Entscheidung verkünden, war zunächst offen.