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Parteien FDP wirft Senat bei Klimaschutzpolitik Verfassungsbruch vor

Von dpa Aktualisiert: 08.08.2023, 11:26
Christoph Meyer, Landesvorsitzender der FDP-Berlin.
Christoph Meyer, Landesvorsitzender der FDP-Berlin. Christoph Soeder/dpa

Berlin - Aus Sicht der Berliner FDP verstößt der schwarz-rote Senat mit dem Sondervermögen für Klimaschutzmaßnahmen gegen das Grundgesetz. „Das ist aus unserer Sicht eklatant verfassungswidrig. Die Schuldenbremse im Grundgesetz gilt nur in bestimmten Notlagen nicht“, sagte der FDP-Landesvorsitzende Christoph Meyer dem „Tagespiegel“ (Dienstag). „Ich glaube nicht, dass ein wie auch immer gearteter Klimawandel eine Notlagensituation im Sinne der Schuldenbremse ist.“

Das gelte vor allem auch deshalb nicht, weil die Mittel keine hinreichende Garantie dafür seien, dass die Notlage entsprechend bekämpft werden und der Klimawandel aufgehalten werden könne. „Es drängt sich der Eindruck auf, dass Finanzsenator Evers den Weg des geringsten Widerstands geht, um eigene Wünsch-Dir-Was-Projekte von Schwarz-Rot finanzieren zu können“, kritisierte Meyer. „Das ist ein Armutszeugnis für den Berliner Senat.“

Kritik übte Meyer auch an der Berufung des Senats auf den Ukraine-Krieg und die damit verbundenen Steigerungen bei den Energiepreisen zur Begründung einer Notlage, die Voraussetzung für ein Sondervermögen ist. „Es ist fast dummdreist, diesen Ausnahmegrund für das Jahr 2024 anzugeben. Auch hier bliebe die Frage nach dem Annex zur Bekämpfung dieser Notlage“, so der FDP-Landeschef. „Nochmal: Die Schuldenregel im Grundgesetz gilt. Auch hier macht die CDU da weiter, wo Rot-Grün-Rot aufgehört hat. Das Recht wird gebogen, und die Verfassung mit Füßen getreten.“

Der Senat hat Ende Juli einen Gesetzentwurf für das sogenannte Sondervermögen in Höhe von fünf Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Die Summe soll über Kredite finanziert werden und in Vorhaben fließen, die nicht über den regulären Landeshaushalt bezahlt werden. Schwarz-Rot will auf diesem Weg die Umstellung auf fossilfreie Energie und die Verringerung der klimaschädlichen Emissionen beschleunigen. Der Gesetzentwurf muss noch im Abgeordnetenhaus beraten und beschlossen werden.