MDR-Intendantin Karola Wille als Zeugin im Foht-Prozess geladen
Kurz vor dem Ende nimmt der Betrugsprozess gegen den Ex-MDR-Unterhaltungschef Udo Foht nochmals Fahrt auf. Ein Manager von zahlreichen Schlagerstars trat als Zeuge im Verfahren auf.
Leipzig - Im Betrugsprozess gegen den Ex-MDR-Unterhaltungschef Udo Foht soll nun auch die derzeitige MDR-Intendantin Karola Wille als Zeugin gehört werden. Die Planung sehe vor, Wille am nächsten Verhandlungstermin am 9. Dezember als Zeugin zu hören, sagte der Vorsitzende Richter am Landgericht Leipzig am Freitag. Wille war zum Zeitpunkt des Skandals juristische Direktorin beim MDR gewesen.
Die Vorgänge um Foht waren 2011 ans Licht gekommen. Der MDR hatte ihm damals gekündigt; ein Arbeitsgerichtsprozess endete mit einem Vergleich. Der MDR teilte am Freitag auf Anfrage mit, dass Karola Wille als damalige juristische Direktorin des MDR die Aufklärung in dem Fall ins Rollen gebracht habe. Der Sender selbst habe die Vorgänge seinerzeit umfassend und zügig aufgeklärt und von Anfang an mit der Staatsanwaltschaft kooperiert. Zudem sei der MDR im Fall Foht einer von mehreren Geschädigten.
Die Staatsanwaltschaft hat den 71-jährigen Foht wegen Betrugs, Untreue, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung angeklagt. Der Ex-Fernsehmanager hat im Prozess bereits zugegeben, dass er in seinen letzten Jahren als Unterhaltungschef des öffentlich-rechtlichen ARD-Senders immer wieder verschiedene Musikmanager und TV-Produzenten um Darlehen gebeten hatte. Das Geld habe er benötigt, um Sendungen im MDR umsetzen zu können. Er habe gewusst, dass er die zumeist fünfstelligen Summen nicht pünktlich würde zurückzahlen können. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für Foht die Unschuldsvermutung.
Am Freitag sagte zudem ein Manager zahlreicher Schlagerstars wie Helene Fischer im Prozess als Zeuge aus. Er sei im Mai 2010 von Foht um ein Darlehen in fünfstelliger Höhe gebeten worden, sagte der 61-Jährige vor dem Landgericht Leipzig. Es sei damals um die Finanzierung einer Sendung gegangen. Die Bitte habe er nicht weiter hinterfragt, weil Foht damals einer der wichtigsten Akteure in der Unterhaltungsbranche gewesen sei, betonte der Künstlermanager. Das Geld habe er aber trotz Mahnschreiben nie zurückerhalten.
Die Strafkammer hatte in dem Prozess eine Verständigung vorgeschlagen. Bei einem glaubhaften Geständnis wurde Foht eine Haftstrafe von höchstens einem Jahr und neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, in Aussicht gestellt. Der Prozess wird am 9. Dezember fortgesetzt. Die Plädoyers hat das Gericht für den 9. Januar kommenden Jahres vorgesehen.