Justiz Keine Ermittlungen gegen Böttcher-Chef nach AfD-Großspende
Wegen einer Großspende an die AfD gingen bei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen mehrere Anzeigen ein. Doch einen Anfangsverdacht sieht die Ermittlungsbehörde nicht und lehnt Ermittlungen ab.

Mühlhausen - Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen wird keine Ermittlungen gegen den Unternehmer Udo Böttcher wegen einer Großspende an die AfD starten. „Es besteht kein Anfangsverdacht dafür, dass das beanzeigte Verhalten strafrechtlich relevant ist“, teilte die Behörde auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Zuvor hatte die „Berliner Zeitung“ berichtet.
Hintergrund war die Spende in Höhe von 999.990 Euro eines früheren Aufsichtsratsmitglieds der Thüringer Böttcher AG. Nachdem mehrere Anzeigen angegangen waren, prüfte die Staatsanwaltschaft Vorwürfe unter anderem wegen illegaler Parteispende.
„Dafür, dass tatsächlich Udo Böttcher bzw. die Böttcher AG hinter der betreffenden Parteispende stehen, gibt es keine konkreten Anhaltspunkte, sondern nur Vermutungen“, hieß es nun von der Staatsanwaltschaft. Vage Anhaltspunkte und Vermutungen reichten nicht für die Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen. „Darüber hinaus liegen auch keine derart hinreichend konkreten Anhaltspunkte dafür vor, dass die eigentliche Zahlungsherkunft verschleiert wurde.“
Er habe dem Spender Horst Jan Winter zwei Millionen Euro aus seinem Privatvermögen geschenkt, hatte Udo Böttcher im Januar mitgeteilt. Er erklärte zugleich, den an die AfD gespendeten Teil der Schenkung wegen groben Undanks widerrufen zu haben. Nach der Großspende war der Firmenchef bedroht worden.