Rechte der Abgeordneten Staatsgerichtshof verhandelt Wortentzug in der Bürgerschaft
Die Wahl war gerade erst vorbei, die Abgeordneten trafen sich zur zweiten Sitzung. Dann kommt es zu einem Konflikt - der fast zwei Jahre später vor Gericht verhandelt wird.
![Das Gericht verhandelt eine Klage um einen Wortentzug in der zweiten Sitzung der Bremischen Bürgerschaft.](https://bmg-images.forward-publishing.io/2025/02/10/ab2e6112-521a-43e7-8e23-668b0afa1296.jpeg?w=1024&auto=format)
Bremen - Der Staatsgerichtshof verhandelt eine Klage um einen Wortentzug in der Bremischen Bürgerschaft. „Die Wortentziehung könnte ein Eingriff in die Abgeordnetenrechte sein“, stellte der Präsident des Staatsgerichtshofs, Peter Sperlich, zu Verhandlungsbeginn fest. Das Gericht werde darüber beraten und am 12. März eine Entscheidung verkünden.
Der Bremer Fraktionsvorsitzender von Bündnis Deutschland, Jan Timke, hatte die Klage eingereicht. In der zweiten Sitzung nach der Bürgerschaftswahl im Juli 2023 wies ihn die Bürgerschaftspräsidentin Antje Grotheer mehrfach darauf hin, dass er vom Thema abweiche. In der Debatte sollte es um die Besetzung des Bremer Senats gehen, Timke beschäftigte sich überwiegend mit der Linkspartei. Mit dem dritten Ordnungsruf entzog die Präsidentin ihm das Wort.
Timke wirft Grotheer vor, unzulässig in seine Rechte als Abgeordneter eingegriffen und als Bürgerschaftspräsidentin das Gebot der parteipolitischen Neutralität verletzt zu haben. Antje Grotheer weist die Vorwürfe zurück und lehnt den Antrag ab.