Urteil des Magdeburger Landgerichts Haftstrafen für„Drogen-Ladys“
Zwei Angeklagte wurden mit fünf Jahren und neun Monaten beziehungsweise vier Jahren und neun Monaten Gefängnis bestraft. Die 26-Jährige erhielt einen „Kronzeugen“-Rabatt.
Magdeburg - Der blühende Handel mit Rauschgift zweier Magdeburgerinnen endete für Lea-Sophie M. (23) und Sarah M. (26) mit einer Justiz-Sonderfahrt in die Haftanstalt. Allerdings ist den beiden diese Einrichtung nach sechs Monaten Untersuchungshaft nicht unbekannt. Am dritten Prozesstag hatte die erste Große Strafkammer am Landgericht Magdeburg die Angeklagten zu fünf Jahren und neun Monaten beziehungsweise vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Außerdem müssen die „Drogen-Ladys“ 950.000 Euro auf den Tisch legen – der niedrig geschätzte Gewinn, den sich die beiden zwischen 2020/21 und Sommer 2024 erdealt haben – monatlich rund 10.000 Euro.