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Urteil des Magdeburger Landgerichts Haftstrafen für„Drogen-Ladys“

Zwei Angeklagte mit fünf Jahren und neun Monaten beziehungsweise vier Jahren und neun Monaten Gefängnis betraft. 26-Jährige mit „Kronzeugen“-Rabatt

Von Bernd Kaufholz 30.01.2025, 17:00
Die Angeklagten Lea-Sophie M. (l.) und Sarah M. mit ihren Anwälten Eckhard Schmidt (2. v. l.) und Jens Glaser .
Die Angeklagten Lea-Sophie M. (l.) und Sarah M. mit ihren Anwälten Eckhard Schmidt (2. v. l.) und Jens Glaser . Bernd Kaufholz

Magdeburg - Der blühende Handel mit Rauschgift zweier Magdeburgerinnen endete für Lea-Sophie M. (23) und Sarah M. (26) mit einer Justiz-Sonderfahrt in die Haftanstalt. Allerdings ist den beiden diese Einrichtung nach sechs Monaten Untersuchungshaft nicht unbekannt. Am dritten Prozesstag hatte die 1 Große Strafkammer am Landgericht Magdeburg die Angeklagten zu fünf Jahren und neun Monaten beziehungsweise vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Außerdem müssen die „Drogen-Ladys“ 950.000 Euro auf den Tisch legen – der niedrig geschätzte Gewinn, den sich die beiden zwischen 2020/21 und Sommer 2024 erdealt haben – monatlich rund 10.000 Euro.