Urteil im Biontech-Prozess Kein Schmerzensgeld für den Kläger
Die Entscheidung des Magdeburger Landgerichts war keine Überraschung. Die Klage eines 59-Jährigen auf 50.000 Euro Schmerzensgeld wurde abgewiesen.
Magdeburg - Die Entscheidung der 11. Zivilkammer am Landgericht Magdeburg war keine Überraschung. Hatte der Vorsitzende Richter Ulrich Krogull doch bereits am 13. Mai die Richtung im Schmerzensgeldprozess gegen den Impfstoffhersteller „Biontech“ vorgegeben, indem er der Forderung eines 59-Jährigen keine Chance einräumte. Nun das letzte Wort: „Die Klage wird abgewiesen.“