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Umstrittener Behördenplan Bundesamt kassiert Pläne für Gelderzuweisung an AOK und Co.

Der Faktor „Wahlbeteiligung“ wird nun doch nicht für die Zuweisung von Mitteln aus dem Gesundheitsfonds an die regionalen Krankenkassen herangezogen. Das zuständige Bundesamt reagiert damit auch auf die Berichterstattung in den Medien.

Von Alexander Walter Aktualisiert: 30.09.2024, 17:29
Die Wahlfreiheit des Einzelnen ist durch das Grundgesetz geschützt. Auch deshalb soll die regionale "Wahlbeteiligung" nun doch nicht als Faktor für die Gelderverteilung an die Krankenkassen in Deutschland herangezogen werden.
Die Wahlfreiheit des Einzelnen ist durch das Grundgesetz geschützt. Auch deshalb soll die regionale "Wahlbeteiligung" nun doch nicht als Faktor für die Gelderverteilung an die Krankenkassen in Deutschland herangezogen werden. Foto: Imago

Magdeburg - Nachdem erstmals die Volksstimme und anschließend weitere Medien berichtet hatten, hat das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) entschieden, die regionale „Wahlbeteiligung“ nun doch nicht als Kriterium für die Verteilung von Geldern aus dem Gesundheitsfonds an die regionalen Krankenkassen in Deutschland heranzuziehen.