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Streit um Millionen für Patientenversorgung Expertenrat warnte schon im Januar vor Kriterium "Wahlbeteiligung“

Im Streit um die Heranziehung des Faktors „Wahlbeteiligung“ für die Zuteilung von Geldern an Krankenkassen in Sachsen-Anhalt wird nun bekannt, dass ein Gremium schon früh von der Variable abriet.

Von Alexander Aktualisiert: 05.09.2024, 18:49
Wählen gehen oder nicht? Die Entscheidung darüber steht laut Grundgesetz jedem Einzelnen frei. Sanktionen bei Nichtwahl sind nicht vorgesehen. Aktuelle Pläne aus Berlin stellen das nun aber zumindest infrage - mit Folgen für Krankenversicherte im Land.
Wählen gehen oder nicht? Die Entscheidung darüber steht laut Grundgesetz jedem Einzelnen frei. Sanktionen bei Nichtwahl sind nicht vorgesehen. Aktuelle Pläne aus Berlin stellen das nun aber zumindest infrage - mit Folgen für Krankenversicherte im Land. Foto: Imago

Magdeburg - Im Streit um die Einbeziehung des Kriteriums „Wahlbeteiligung“ für die Zuteilung von Geldern an die Krankenkassen in Deutschland, wurde am Donnerstag bekannt, dass Experten die Variable schon frühzeitig verwarfen - zumindest, wenn dabei Einzelpersonen betrachtet werden sollen. So befand der Wissenschaftliche Beirat beim zuständigen Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) bereits in einem Gutachten vom 29. Januar: