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Wirtschaft Öffentliche Aufträge nur bei guter Bezahlung: Sachsen-Anhalt will Vergabegesetz reformieren

Sachsen-Anhalts Landesregierung will öffentliche Aufträge künftig nur noch bei guter Bezahlung der Mitarbeiter vergeben. Zudem soll Bürokratie abgebaut werden. Opposition und Wirtschaft kritisieren den Gesetzesentwurf.

Von Christoph Carsten 13.05.2022, 18:00
Für die Vergabe öffentlich ausgeschriebener Bauvorhaben soll künftig ein höherer Mindestlohn Voraussetzung sein.
Für die Vergabe öffentlich ausgeschriebener Bauvorhaben soll künftig ein höherer Mindestlohn Voraussetzung sein. Foto: Imago

Magdeburg - Sachsen-Anhalts Landesregierung will öffentliche Aufträge möglichst nur noch an Unternehmen vergeben, die ihre Mitarbeiter gut bezahlen. Wer öffentliche Aufträge von Land und Kommunen ergattern will, muss künftig einen erhöhten Mindestlohn von 13,01 Euro an seine Beschäftigten zahlen – also mehr als den bundesweiten Mindestlohn von 9,60 Euro, der im Oktober auf zwölf Euro ansteigt. So sieht es der Entwurf zum neuen Tariftreue- und Vergabegesetz vor.