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Die Leser-Anwältin ADAC lehnt Regulierung ab - und behält teure Konzerttickets

Eine Volksstimme-Leserin versuchte, Konzerttickets für Peter Maffay über ihre Reiserücktrittsversicherung erstatten zu lassen. Die Versicherung lehnt den Antrag ab - behält aber die Karten. Die Leseranwältin hakt nach.

Von Gudrun Oelze Aktualisiert: 24.06.2024, 14:39
Aufgrund einer Reha wollte eine Leserin ihre bereits gekauften Konzertkarten erstattet bekommen - am Ende gab es keine Erstattung, aber die Versicherung behielt die teuren Tickets ein. 
Aufgrund einer Reha wollte eine Leserin ihre bereits gekauften Konzertkarten erstattet bekommen - am Ende gab es keine Erstattung, aber die Versicherung behielt die teuren Tickets ein.  dpa

Barby/VS - In wenigen Wochen wird Peter Maffay noch einmal auch auf der Berliner Waldbühne rocken. Eigentlich wollte ein Ehepaar aus Barby gern bei der Abschiedstour des Künstlers dabei sein, hatte rechtzeitig die Konzertkarten und auch ein Hotelzimmer für die Übernachtung in der Hauptstadt gebucht. Doch dann wurde der Frau genau zu diesem Zeitpunkt eine seit langem beantragte Reha genehmigt. Vielleicht greift auch dafür die Reiserücktrittsversicherung beim ADAC?

Die Hotelübernachtung konnte storniert werden, aber für eine mögliche Erstattung der Konzertkarten sei eine Schadensmeldung zusammen mit den Originalkarten einzureichen. Der ADAC aber lehnte in diesem Fall eine Regulierung ab, „was ich nicht schön finde, aber noch akzeptieren kann“, schrieb die Leserin aus dem Salzlandkreis.

Versicherung lehnt Erstattung ab - und behält die Konzerttickets ein

Was sie aber enorm ärgerte: „Ich erhalte die Karten nicht zurück. Man würde mir eine Kopie schicken. Das kann doch wohl nicht sein! Ich kann die Karten selbst nicht nutzen, aber auch nicht verkaufen oder verschenken – da ich sie ja nicht mehr habe.“

Der ADAC verwies nach Einwänden der Versicherten auf seine AGB, wonach „zur Erstattung die Originalrechnungen und Belege“ einzureichen seien. „Diese werden unser Eigentum“, heißt es in dem Schreiben an die Eheleute in Barby.

Leseranwältin hakt nach - Versicherung gibt Konzerttickets zurück

Auch, obwohl gar keine Erstattung erfolgte? „Sie sind dann doch noch mein Eigentum, ich soll aber auf fast 220 Euro verzichten, nur weil ich nach einer eventuell möglichen Erstattung über unsere Versicherung nachgefragt habe“, schrieben sie der Leseranwältin, die beim ADAC nun auch gern erfahren wollte, wer denn nun die Karten für das Konzert am 4. Juli nutzen würde?

Die wurden mittlerweile per Einwurfeinschreiben an das Mitglied zurückgeschickt, wie unserer Redaktion auf Nachfrage versichert wurde. „Natürlich haben wir uns dabei für die Unannehmlichkeiten entschuldigt“, so ein Unternehmenssprecher.