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Leseranwältin Knie-OP statt Ostseestrand

Eine Operation verhinderte die Reise eines Ehepaares an die mecklenburger Küste. Trotz abgeschlossener Reiserücktrittsversicherung gab es kein Geld zurück.

Von Gudrun Oelze 05.08.2024, 07:00
Wegen gesundheitlicher Probleme konnte ein Ehepaar nicht verreisen.
Wegen gesundheitlicher Probleme konnte ein Ehepaar nicht verreisen. Foto: dpa

Magdeburg. - Zum „Frühlingstreffen an der mecklenburgischen Ostseeküste“ konnten Eheleute aus der Altmark in diesem Jahr leider nicht reisen, weil sich die Frau wegen akuter gesundheitlicher Probleme einer Knie-OP unterziehen musste. Zum Glück hatte das Paar bei der Buchung im November 2023 auch eine Rücktrittversicherung abgeschlossen und hoffte nun auf Erstattung der bereits gezahlten Reisekosten.

Das sei aber nur dann möglich, wenn die Reise wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung nicht angetreten werden könne, begründete die Versicherung ihre ablehnende Haltung. Und im konkreten Fall sei die Dame aus der Altmark wegen ihrer Knieprobleme ja schon einmal in ärztlicher Behandlung gewesen – die Erkrankung also nicht unerwartet aufgetreten. Nun sind gewiss etliche Reiselustige irgendwann einmal von Knie- oder anderen gesundheitlichen Problemen geplagt und suchen deshalb im Laufe der Zeit Ärzte auf, gab unsere Redaktion im Interesse der Leserin zu bedenken. Dass deren Probleme aber so groß werden könnten, dass kurzfristig der Einsatz einer Gelenkprothese erforderlich würde, wusste diese zum Zeitpunkt der Reisebuchung wahrlich nicht. Wozu dann also überhaupt noch eine Rücktrittsversicherung abschließen?

In den Versicherungsbedingungen sei geregelt, dass eine Erkrankung, die zu einer Stornierung führe, unerwartet sein müsse, erklärte eine Sprecherin der Ergo-Versicherung, wenn die Krankheit nach Buchung einer Reise also erstmals auftrete. „Abgesichert ist bei uns aber auch die unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung“, ergänzte sie, jedoch nur, „wenn in den letzten sechs Monaten vor Buchung der Reise keine Behandlung erfolgte“. Da unsere Leserin aber drei Monate vorher wegen Schmerzen im Knie einen Arzt aufgesucht hatte, „wurde die Kostenübernahme von uns abgelehnt“.