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Leseranwältin 17 Wochen ohne Auto: Opel-Rückruf sorgt für Frust bei Auto-Käuferin

Eine Opel-Käuferin wartete 17 Wochen auf ihr Auto nach einem Rückruf, ohne Anspruch auf einen Ersatzwagen. Ein Fall, der zeigt, wie Kunden bei Rückrufen oft im Stich gelassen werden.

Von Gudrun Oelze Aktualisiert: 26.08.2024, 15:05
Eine Rückrufaktion des Auto-Herstellers Opel dauerte 17 Wochen.Die Käuferin musste solange ohne eigenes Auto auskommen.
Eine Rückrufaktion des Auto-Herstellers Opel dauerte 17 Wochen.Die Käuferin musste solange ohne eigenes Auto auskommen. Foto: Wellnhofer Designs - stock.adobe

Magdeburg. - Die Freude über den neuen Wagen war nur kurz. Denn schon wenige Wochen nach dem Kauf erfolgte ein Rückruf von Opel für ein Update bei diesem Autotyp. Doch das auszutauschende Steuerteil konnte ewig nicht geliefert werden. Erst nach 17 Wochen erhielt die Leserin aus der Börde ihr Fahrzeug zurück. Vom Hersteller gebe es kein Entgegenkommen für den Ausfall des Autos über den langen Zeitraum, sondern lediglich die kurze Mitteilung, dass sie es ja nun zurückhabe, schrieb die enttäuschte Fahrerin unserer Redaktion und fragte: Habe ich denn gar keine Regressansprüche?

Kunde hat keinen gesetzlichen Anspruch auf kostenlosen Mietwagen

Offenbar nicht, wie Katja Schwaar von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. bestätigte. Wohl wissend, dass Rückrufaktionen in der Automobilbranche keine Seltenheit sind, sei dies doch zu unterscheiden von den Gewährleistungs- bzw. Garantiepflichten beim Kauf. Ein Rückruf erfolge, wenn im Verkauf befindliche Produkte potenziell gefährliche Mängel aufweisen, da der Hersteller bei Schäden ansonsten nach dem Produkthaftungsgesetz schadenersatzpflichtig wäre.

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„Was Viele nicht vermuten: Der Kunde hat dabei keinen gesetzlichen Anspruch auf einen kostenfreien Mietwagen, sondern ist auf die Kulanz des Herstellers oder KFZ-Händlers angewiesen“, informiert Rechtsberaterin Katja Schwaar. „Und es kommt noch dicker: selbst die Kosten für die Reparatur müssten nach Ablauf der Gewährleistungszeit normalerweise vom Kunden übernommen werden. Dies passiert jedoch in der Regel nicht, weil dies ein riesiges Imageproblem für den Hersteller wäre.“

Wenn das Produkt nach dem Kauf noch in der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ist und wegen eines Mangels vom Hersteller zurückgerufen wird, „dann können die gesetzlichen Ansprüche auf z.B. kostenfreie Nachbesserung gestellt werden, was auch die Transportkosten in die Werkstatt umfassen würde. Auch darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche sind denkbar, aber nur bei einer schuldhaften Pflichtverletzung des Herstellers.“

Kunden bleiben bei Rückrufaktionen meist auf Kosten sitzen

Eine weitere Ausnahme liege vor, wenn der Hersteller in seinen - parallel zum gesetzlichen Gewährleistungsanspruch bestehenden - Garantiebedingungen eine sogenannte Mobilitätsgarantie verspricht. „Hier hilft also ein genauerer Blick in die Bedingungen“, empfiehlt die Beraterin.

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Leider aber blieben die Kunden bei Rückrufaktionen gar nicht so selten auf Kosten sitzen, weiß Katja Schwaar. Das betreffe unter anderem die Transportkosten für das Zurücksenden der Kaufsache. „Noch unerfreulicher ist es, wenn das Produkt wegen gefährlicher Mängel ganz aus dem Verkehr genommen werden muss, wie dies beispielsweise vor einiger Zeit bei hochwertigen Fahrrädern passiert ist“, erinnert die Verbraucherberaterin. Leider werde in solchen Fällen nicht der volle Kaufpreis erstattet, sondern der Kunde nur mit einem prozentualen Anteil oder Gutschrift förmlich „abgespeist“.

Oftmals wissen Kunden auch gar nichts von den Rückrufaktionen, wenn sie z.B. von einer Privatperson gekauft haben, gibt Katja Schwaar ferner zu bedenken. Doch es gebe einige Internetportale, auf denen man sich informieren könne, auch wenn diese nicht vollständig seien. Beispielhaft benennt die Beraterin produktrueckrufe.de oder die Rubrik Produktinformationen bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Auf europäischer Ebene gebe es das Schnellwarnsystem RAPEX und das Marktüberwachungssystem ICSMS mit entsprechenden Suchmaschinen.