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Mord an Ex-Biederitzerin Ute P. Lebenslange Haft: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Potsdamer Gerichts
Der BGH hat im Urteil der Erstinstanz keine Rechtsfehler festgestellt und die lebenslange Haftstrafe im Falle der Ermordung einer Ex-Biederitzerin bestätigt.
Aktualisiert: 02.02.2024, 13:41
Leipzig/Biederitz - Der Bundesgerichtshof in Leipzig hat das Urteil gegen Igor P. aus Magdeburg bestätigt. Der oberste Gerichtshof hat mit Blick auf die Hauptverhandlung der ersten Instanz in Potsdam keine rechtlichen Fehler oder Begründungsmängel festgestellt.