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Bundestagswahl 2025 Wahlbenachrichtigungen sind für Haldensleben unterwegs

Briefwähler können ihre Unterlagen bis zum 19. Februar anfordern. Allerdings müssen sie auch Geduld aufbringen.

29.01.2025, 10:45
Wer zur Bundestagswahl nicht ins Wahllokal kann oder möchte, kann auch die Briefwahl beantragen.
Wer zur Bundestagswahl nicht ins Wahllokal kann oder möchte, kann auch die Briefwahl beantragen. Symbolfoto: Patrick Pleul/dpa

Haldensleben/VS. - Am 23. Februar findet die vorgezogene Wahl zum 21. Bundestag statt. Der Vorlauf ist kurz – entsprechend wird im Haldensleber Rathaus mit Hochdruck an der Vorbereitung gearbeitet. „Die amtlichen Wahlbenachrichtigungen sind bereits per Post unterwegs und landen in diesen Tagen in den Briefkästen der wahlberechtigten Bürger der Stadt Haldensleben und der Ortsteile“, teilt dazu Stadtpressesprecherin Anja Malek mit.

Am Wahltag sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. In welchem Wahllokal die Wähler ihre Stimme abgeben können, kann der Wahlbenachrichtigung entnommen werden. Die Bürger müssen bei der Wahl im Wahllokal die Wahlbenachrichtigung sowie ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Anforderung per QR-Code

Für Bürger, die am Wahltag nicht in ihrem Wahllokal wählen können oder wollen, besteht die Möglichkeit, einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen, sobald sie ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Möglich ist dies über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder online unter www.haldensleben.de/Buergerservice-Rathaus/Wahlen – diese Optionen stehen bis 19. Februar, 13 Uhr, zur Verfügung.

Weiterhin können die Briefwahlunterlagen schriftlich angefordert werden, indem der Antrag auf Briefwahl auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und per Post versendet oder persönlich im Briefwahlbüro abgegeben wird. Das Briefwahlbüro der Stadt Haldensleben ist ab Montag, 3. Februar, im Rathaus im Raum 123 montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr sowie zusätzlich dienstags von 13 bis 18 Uhr und donnerstags von 13 bis 16 Uhr für den Besucherverkehr geöffnet.

Briefwähler brauchen Geduld

Beim Versand der Briefwahlunterlagen bittet die Stadtverwaltung Haldensleben die Bürger um etwas Geduld. „Aufgrund der verkürzten gesetzlichen Fristen können die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab 10. Februar verschickt beziehungsweise ausgegeben werden“, erklärt Simone Groß, Leiterin des Bürgerbüros. Da die Entscheidungsfrist über Einwände gegen die Zulassung der Wahlvorschläge bis einschließlich 30. Januar läuft, können die Stimmzettel erst danach gedruckt werden. „Wann genau die Stimmzettel vorliegen, kann noch nicht gesagt werden. Vorher ist aus technischen Gründen keine Briefwahl möglich“, ergänzt Simone Groß. „Wer vor Ort im Briefwahlbüro wählen möchte, sollte frühestens ab 10. Februar vorsprechen.“ Sie appelliert an die Bürger, die Unterlagen angesichts enger Zeitfenster rechtzeitig zu beantragen.

Der Wahlbrief muss spätestens bis zum Wahltag am Sonntag, 23. Februar, um 18 Uhr beim Landkreis Börde, Bornsche Straße 2 in Haldensleben eingegangen sein.