Leseranwalt Betrugsmasche: Vorsicht beim Online-Kauf
Wer billig kauft, kauft zweimal, heißt es so schön. Einer Leserin aus der Altmark kam diese Weisheit auf besondere Weise teuer zu stehen. Ein Staubsauger-Kauf im Internet erwies sich als böse Falle.

Magdeburg. - Das Angebot im Internet machte auf den ersten Blick einen guten Eindruck. Obwohl ihr die Seite „Alpine Mart“ bis dato nicht bekannt war, bestellte die Leserin dort einen Staubsauger. Die Rechnung ließ sie über den Bezahldienstleister Klarna begleichen.
Das Gerät wurde auch geliefert – nur entsprach es ganz und gar nicht ihren Vorstellungen. Daher zurück mit dem Paket an den Absender. Schließlich gibt es ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei Onlinekäufen.
Abzocke beim Staubsaugerkauf: Statt Retoure noch eine weitere Abbuchung
Also kein Problem? Weit gefehlt, anstatt den Widerruf zu akzeptieren und das Geld zu erstatten, schickte das Unternehmen ein zweites, identisches Gerät – das ebenfalls sofort zurück an den Absender ging – und buchte auch ein zweites Mal den Kaufpreis ab.
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Der Versuch, die Angelegenheit online über den Kundendienst zu klären, verlief im Sande. Woraufhin sich die Leserin mit der Bitte um Unterstützung an die Volksstimme-Redaktion wandte. Doch auch wir konnten nicht (mehr) helfen.
Betrugsmaschen: Verbraucherzentrale empfiehlt Bezahlweise mit Käuferschutz
Der fragliche Internet-Shop ist nicht mehr auffindbar. Mithin gibt es auch für uns keine Möglichkeit, einen Ansprechpartner bei der Firma ausfindig zu machen.Den fanden wir bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Der genannte Shop ist dort nicht bekannt.
Mit ähnlichen Problemen hat Diane Locke, Referentin in der Verbraucherberatung, aber oft zu tun. Im vorliegenden Fall macht sie wenig Hoffnung. Die einzige Chance, das Geld zu retten, sei über die Bezahlweise.
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Viele Zahlungsdienstleister, wie zum Beispiel PayPal, bieten einen sogenannten Käuferschutz an. Bei Bezahlung mit Kreditkarte könne versucht werden, das Geld mittels Cash Back zurückzubuchen. Doch dafür wäre es hier wahrscheinlich schon zu spät. Bei einer klassischen Überweisung sei meist nichts zu machen.
Online-Shops vorher prüfen: Fakeshopfinder der Verbraucherzentrale
Grundsätzlich rät die Verbraucherschützerin zur Vorsicht beim Online-Kauf. Im Netz tummeln sich viele Anbieter, die es mit den Verbraucherrechten nicht allzu ernst nehmen. Auch Kriminelle, die es von vornherein darauf anlegen, potenzielle Käufer zu betrügen, haben dort ihr Betätigungsfeld.
Um deren Fakeshops zu erkennen, bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite Tipps und ein wichtiges Hilfsmittel an. MIt dem "Fakeshopfinder" der Verbraucherzentrale lassen sich Online-Shops unkompliziert und kostenlos auf Seriosität überprüfen.
Betrugsmaschen erkennen: Auf welche Hinweise man in den AGBs achten sollte
Wer zum ersten Mal bei einem Online-Shop bestellt, sollte vorher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) lesen, rät Diane Locke. Dort seien die Bedingungen für Widerruf und Rücksendung zu finden.
Manchmal sei die Rücksendeadresse in China oder sonst wo auf der Welt und der Portowert übersteige den der Ware um ein Vielfaches. Wichtige Hinweise geben auch Bewertungen anderer Kunden.
Für den betreffenden Shop fallen die verheerend aus. „Vorsicht!“, „Finger weg!“, „Ein Stern ist noch zu viel“, sind noch freundliche Kommentare.