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Bundesverfassungsgericht Regeln für Schulschließungen auf dem Prüfstand

Von Hagen Eichler 22.01.2015, 02:01

Magdeburg l Der Entscheidungsweg zur Schließung von Grundschulen in Sachsen-Anhalt verstößt möglicherweise gegen das Grundgesetz. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts dürfen die Gemeinden als Schulträger bei der Entscheidung über die Zukunft einer Schule nicht übergangen werden. Einen Passus aus dem sächsischen Schulgesetz haben die Richter bereits im November für nichtig erklärt.

Erfolgreich geklagt hatte die Stadt Seifhennersdorf (Sachsen). Nun schöpfen auch schließungsbedrohte Schulen in Sachsen-Anhalt neue Hoffnung. Als Verstoß gegen das Grundgesetz haben die Karlsruher Richter eingestuft, dass die Schulplanung in Sachsen Aufgabe der Landkreise ist, die mit den Gemeinden lediglich das "Benehmen" herstellen müssen. Sehr ähnlich ist das Schulgesetz von Sachsen-Anhalt formuliert.

Städte- und Gemeindebund erwartet Gesetzesänderung

Kommunalpolitiker wittern nun eine Möglichkeit, Schulen zu retten, die in den nächsten Jahren unter die Mindestschülerzahl von 60 Schülern rutschen. "Wir wären froh, wenn wir eigenverantwortlich entscheiden könnten", sagte Bürgermeister Thomas Schmette von der Verbandsgemeinde Elbe-Heide (Landkreis Börde). Er will zwei kleine Grundschulen erhalten: Die in Angern, die auf Anordnung des Landes ausläuft, sowie die in Hillersleben, die seit diesem Schuljahr zur Außenstelle herabgestuft ist.

Der Städte- und Gemeindebund erwartet nun eine Gesetzesänderung. "Die Entscheidung in Karlsruhe hat natürlich Auswirkungen auf Sachsen-Anhalt", sagte Geschäftsführer Jürgen Leindecker. Das Land müsse ein neues Verfahren finden, das die Rechte von Gemeinden, Landkreisen und dem Kultusministerium in Einklang bringe.

Grünen-Fraktionschefin empfiehlt Gemeinden zu klagen

Der angesprochene Minister Stephan Dorgerloh (SPD) will sich allerdings noch nicht festlegen, ob das Gesetz tatsächlich nachgebessert werden muss. "Wir sind noch in der juristischen Prüfung", sagte er der Volksstimme. Die Regelung in Sachsen-Anhalt sei ein wenig anders als die gekippte in Sachsen. In jedem Fall seien die bisherigen Schulschließungen rechtsgültig, betonte der Minister.

Der CDU-Schulpolitiker Hardy Peter Güssau sagte als Reaktion auf den Richterspruch, Sachsen-Anhalts Gemeinden seien bereits jetzt an der Schulpanung beteiligt. Das Verfahren müsse nun "umfassend" geprüft werden.

Grünen-Fraktionschefin Claudia Dalbert empfahl den Gemeinden, gegen Schulschließungen zu klagen. Es gebe "gute Chancen", sich durchzusetzen. FDP-Landesvize Lydia Hüskens forderte Dorgerloh auf, nicht auf Klagen zu warten, sondern "ausnahmsweise schnell" zu reagieren.