Einspruch gegen Bußgeldbescheid 200 Euro Bußgeld: Frau hielt in Köthen trotz eines Verbots mehrere Katzen in ihrer Wohnung
Einer Köthenerin wird das Halten von Tieren in ihrer Wohnung untersagt. Sie missachtet das Verbot und erhält einen Bußgeldbescheid, gegen den die Angeklagte Einspruch erhebt. Letzten Donnerstag wurde der Fall vor dem Amtsgericht verhandelt.
Köthen/MZ. - „Ich komme vom Dorf, ich kenne das nicht anders“, verteidigt sich die Angeklagte am Donnerstagmorgen im Köthener Amtsgericht. Der Angeklagten wird vorgeworfen, gegen ein Halte- und Betreuungsverbot verstoßen zu haben, das ihr 2019 nach einer Kontrolle vom Fachdienst Tierschutz des Kreises angeordnet wurde.
Der Zustand der Wohnung wurde als nicht tierschutzgerecht eingeordnet. Nicht nur sei die Bürgergeld-Empfängerin der Forderung der Behörde nicht nachgegangen, die Katzen an neue Halter zu vermitteln und die Namen der neuen Besitzer dem Fachdienst vorzulegen. Sie soll sie auch weiterhin in ihrer Wohnung gehalten haben. Die Frau sollte daraufhin ein Bußgeld von 200 Euro zahlen, wogegen sie Einspruch erhoben hatte.
Richter Normen Hörnig legt der Angeklagten ein von Zeugen aufgenommenes Foto vor, das ein Fenster ihrer Wohnung zeigt. Darauf sieht man eine Katze, die in der Wohnung der Angeklagten lebt. Bei einer weiteren, von der Polizei begleiteten Kontrolle im November dieses Jahres, veranlasst durch das Veterinäramt des Landkreises, wurden sieben Katzen beschlagnahmt. „Die sind nicht nur zufällig an Ihrem Wohnsitz vorbeigelaufen, es ist offensichtlich, dass sie von Ihnen in der Wohnung gehalten wurden“, betont Richter Hörnig. Die Beweislast ist hoch.
Leider kein Einzelfall
Bei der Kontrolle wurden erneut Verstöße gegen den Tierschutz dokumentiert. Es habe so viel Tierkot auf dem Boden gelegen, dass man kaum auftreten konnte, schildert Lutz Kotschote, Sachbearbeiter im Fachdienst Tierschutz des Landkreises. Dabei seien er und seine Kollegen beleidigt worden. „Solche Fälle kommen relativ oft vor. Teilweise sieht man schlimme, schlimme Dinge“, berichtet Kotschote der MZ nach der Verhandlung. Den Fachdienst erreichen viele, oft anonyme Hinweise. Daraufhin kontrollieren Tierärzte die Halter. Sind die Bedingungen tierschutzwidrig, drohen den Besitzern möglicherweise strafrechtliche Konsequenzen, ihre Tiere werden häufig beschlagnahmt. Das zu organisieren, sei sehr aufwendig, so Kotschote. Die Tierheime seien völlig überlastet, sodass es teilweise schwierig sei, geeignete Plätze für die Tiere zu finden. Dann müssen anliegende Landkreise gefragt werden, so lange, bis eine Unterkunft gefunden wird.
Die eingehenden Hinweise, so Kotschote, würden sich durch die Kontrollen leider zum Großteil bestätigen. Tierhaltungen wie bei der Angeklagten, die durch ihr Verhalten das Wohl der Tiere gefährden, seien also keine Einzelfälle.
Einspruch wird widerrufen
Richter Hörnig legt der Angeklagten schließlich nahe, ihren Einspruch zurückzuziehen, da die Beweise eindeutig seien und durch die Vernehmung weiterer Zeugen nur weitere unnötige Kosten auf sie zukämen. Nach kurzer Diskussion folgt die Angeklagte diesem Rat letztlich und nimmt das Bußgeld an. Die geladenen Zeugen konnten entlassen werden.
Die Angeklagte zeigt sich wenig einsichtig. Sie bestreitet zwar nicht die Tatsache, die Katzen weiterhin gehalten zu haben, sie könne aber nicht verstehen, was sie falsch gemacht habe. „Nur wegen einer Katze auf einem Foto“, sagt sie. Außerdem fragt sie mehrmals: „Wann kann ich sie wieder haben? Sie fehlen mir so sehr“.
Die zweite Anordnung droht
Lutz Kotschote erklärt daraufhin, dass die Zustände in ihrer Wohnung eine Haltung unmöglich machen würden und sich das dringend ändern müsse. Sie könne frühestens in zwei Jahren und nach eingehender Prüfung einen Antrag stellen, das Verbot der Tierhaltung in ihrer Wohnung wieder aufzuheben.
Zugleich warnt er die Frau vor einem weiteren Verbot. Der Fachdienst habe nämlich festgestellt, dass die Angeklagte auch mehrere Kaninchen habe, deren Haltung ebenso den Vorschriften des Tierschutzes widerspreche. Ein Grund sei, dass die Tiere nicht genug Platz hätten. Auch wenn die Kaninchenhaltung nicht Thema des Prozesses ist, habe die Frau ein erneutes Halte- und Betreuungsverbot zu erwarten, sollte sie den Vorschriften des Tierschutzgesetzes nicht gerecht werden, so Kotschote.
Am Ende bittet der Sachbearbeiter der Kreisverwaltung die Angeklagte, sich doch vor der Anschaffung von Tieren zu belesen, ob sie den Vorschriften des Tierschutzes gerecht werden könne oder nicht. Das würde für alle Menschen gelten, die darüber nachdenken, sich ein oder mehrere Haustiere anzuschaffen – ungeachtet dessen, was man unter artgerechter Tierhaltung verstehe – vielleicht sogar dann erst recht.